Finanzielle Unterstützungsleistungen

Seit Oktober 2015 gewährt das Land Tirol, Abteilung Soziales, über einen sogenannten „Härtefallfonds“ (HFF) finanzielle Unterstützung für Schwangerschaftsabbrüche und Verhütungsmittel. Seit Oktober 2018 ist der Härtefallfonds auf zwei Abteilungen aufgeteilt: die finanzielle Unterstützung für Verhütungsmittel wird von der Abteilung Gesundheit, jene für Schwangerschaftsabbrüche von der Abteilung Soziales bereitgestellt. Diese „Härtefallfonds“ wurden dem Verein lilawohnt als Mitglied des Aktionskomitees, zur Verwaltung und Umsetzung übergeben.
Die Mittel aus den Fonds sind allen Sozial- und Frauenorganisationen in Tirol, nach Überprüfung der persönlichen und finanziellen Situation der ansuchenden Frau, zugänglich.
Damit ist die Finanzierung eines Abbruchs bzw. von Verhütungsmitteln für einkommensbenachteiligte Frauen anonym und möglichst unbürokratisch gewährleistet.

Wer kann eine Unterstützung beziehen:

Frauen mit keinem oder geringem Einkommen und Frauen in finanziellen Notsituationen wie z.B. Bezieherinnen von Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Invali­ditäts­pen­sion/Berufs­un­fähig­keits­pension, Stu­dentinnen ohne Einkommen, …

Richtwert für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds:

Ob eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds möglich ist, wird seitens der teilnehmenden Organisationen geprüft.
Die Vorgaben orientieren sich an dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz.

Eine Auszahlung aus dem Fonds ist einmal möglich und ist ausschließlich für Frauen*, die in Tirol wohnhaft sind, zugänglich.

Härtefallfonds für Verhütungsmittel:

Kosten bis zu einem Betrag von € 410,— können übernommen werden.

Abrechnungsmodalitäten

Die beratende Einrichtung finanziert den Betrag vor. Nach Einlagen des ausgefüllten Ansuchens und der Originalrechnung wird der Betrag vom Verein lilawohnt zurückerstattet. Falls die Vorfinanzierung für die Einrichtung nicht möglich ist, bitten wir um Kontaktaufnahme mit lilawohnt.
Um eine anonyme Abwicklung zu gewährleisten, sollen lediglich die Initialen der Frau, ihr Alter sowie die Anzahl ihrer Kinder angegeben werden.
Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Rückerstattung erst dann möglich ist, wenn das Ansuchen und die Originalrechnung im Verein lilawohnt eingelangt sind.
Bei offenen Fragen bedanken wir uns für die Kontaktaufnahme mit dem Team von lilawohnt ()

Wir fordern:

  1. Fundierte Aufklärung zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft an Schulen und Erwachsenen­bildungs­einrichtungen.
  2. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch Sozialversicherungsträger.
  3. Kostenlose bzw. leistbare und leicht zugängliche Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch für alle Frauen, die sich dafür entschieden haben (beispielsweise an allen öffentlichen Krankenhäusern, Ambulatorien oder bei allen niedergelassenen ÄrztInnen).
  4. Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch.