Finanzielle Hilfen

Seit Oktober 2015 gewährt das Land Tirol, Abteilung Soziales, über einen sogenannten „Härtefallfonds“ (HFF) finanzielle Unterstützung für Schwangerschaftsabbrüche und Verhütungsmittel. Seit Oktober 2018 ist der Härtefallfonds auf zwei Abteilungen aufgeteilt: die finanzielle Unterstützung für Verhütungsmittel wird von der Abteilung Gesundheit, jene für Schwangerschaftsabbrüche von der Abteilung Soziales bereitgestellt. Dieser „Härtefallfonds“ wurde dem Verein lilawohnt als Mitglied des Aktionskomitees zur Verwaltung und Umsetzung übergeben.
Die Mittel aus diesem Fonds sind allen Sozialeinrichtungen in Tirol nach Überprüfung der persönlichen und finanziellen Situation der ansuchenden Frau zugänglich.
Damit ist die Finanzierung eines Abbruchs bzw. von Verhütungsmitteln für einkommensbenachteiligte Frauen anonym und möglichst unbürokratisch gewährleistet.

Wer erhält Unterstützung aus dem Härtefallfonds:

Frauen mit keinem oder geringem Einkommen und Frauen in finanziellen Notsituationen wie z.B. Bezieherinnen von Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Invali­ditäts­pen­sion/Berufs­un­fähig­keits­pension, Stu­dentinnen,…
Berücksichtigt wird darüber hinaus: Verschuldung, Ausständige Unterhaltszahlungen, nicht vorhersehbare Ereignisse – wie z.B. Einkommensausfall durch Krankheit.

Richtwert für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds:

Nach Abzug aller Fixkosten (dazu zählen auch Aufwendungen für Kinder, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben) müssen einer Frau monatlich € 750,— für den Lebensunterhalt bleiben. Der Betrag erhöht sich um € 240,— für jedes im Haushalt lebende Kind.
Alles, was darüber hinaus an Einkommen zur Verfügung steht, muss die Frau als Selbstbehalt beitragen.
Als Beispiel: einer Frau bleiben nach Abzug der Fixkosten € 800,— – daraus ergibt sich, dass die Frau € 50,— als Selbstbehalt zu leisten hat – der Rest der Kosten wird aus dem Härtefallfonds übernommen.
Wenn eine finanzielle Beteiligung durch den Kindsvater möglich ist, wird diese allenfalls mitberücksichtigt.

Häufigkeit der Inanspruchnahme bei Schwangerschaftsabbruch:

Generell sollte die beratende Einrichtung die betroffene Frau über Verhütungsmethoden mit hoher und langfristiger Wirksamkeit informieren bzw. beraten und kann hierbei auch auf die Möglichkeit einer Unterstützung aus dem HFF für Verhütung hinweisen.
Nach dem zweiten Abbruch wird im Rahmen einer abermaligen Beratung die Wahl einer entsprechenden Methode dringend empfohlen. Diese kann gegebenenfalls aus dem Härtefallfonds finanziert werden.
Ein vierter Abbruch kann aus dem Härtefallfonds nicht mehr übernommen werden.

Härtefallfonds für Verhütungsmittel:

Hier kann maximal bis zu einem Betrag von € 320,— unterstützt werden.

Abrechnungsmodalitäten

Die beratende Einrichtung finanziert den Betrag vor. Nach Einlagen des ausgefüllten Ansuchens und der Originalrechnung wird der Betrag vom Verein lilawohnt zurück erstattet. Falls die Vorfinanzierung für die Einrichtung nicht möglich ist, bitten wir um Kontaktaufnahme mit lilawohnt.
Um eine anonyme Abwicklung zu gewährleisten, sollen lediglich die Initialen der Frau, ihr Alter sowie die Anzahl ihrer Kinder angegeben werden.
Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Rückerstattung erst dann möglich ist, wenn das Ansuchen und die Originalrechnung im Verein lilawohnt eingelangt sind.
Bei offenen Fragen bedanken wir uns für die Kontaktaufnahme mit dem Team von lilawohnt (Tel: +43-512-562477)

Wir fordern:

  1. Fundierte Aufklärung zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft an Schulen und Erwachsenen­bildungs­einrichtungen.
  2. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch Sozialversicherungsträger.
  3. Kostenlose bzw. leistbare und leicht zugängliche Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch für alle Frauen, die sich dafür entschieden haben (beispielsweise an öffentlichen Krankenhäusern, Ambulatorien oder bei niedergelassenen ÄrztInnen).
  4. Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch.