Mythen zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Mythos: Föten fühlen bereits in der frühen Schwanger­schaft Schmerzen.

Falsch. Die Nerven­zellen von Föten können zwar auf Reize reagieren, aber für die Schmerz-Empfindung benötigen wir das Großhirn, welches sich erst in der späteren Schwanger­schaft ausbildet.

Mythos: Abtreibungen zu verbieten wird sie beseitigen.

Falsch. In El Salvador und Nicaragua sind Abtreibungen illegal und werden mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft. Trotzdem können Frauen leicht Mittel, welche eine Abtreibung einleiten, auf dem Schwarzmarkt erwerben. Das Verbot bewirkt lediglich, dass Abtreibungen spät in der Schwangerschaft, von unqualifizierten Menschen und unter unhygienischen Bedingungen durchgeführt werden. Dies führt dann zu einer großen Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Frauen.
Auch in Europa war der Abbruch bis in die 70er Jahre verboten, und trotzdem hat es unglaublich viele Abbrüche gegeben, verbunden mit zahlreichen Kompli­kationen und Todes­fällen aufgrund der unsach­gemäßen Durch­führung.

Mythos: Befürworter von Abtreibungen wollen mehr Abtreibungen.

Falsch. Befürworter setzen sich dafür ein, Jugendliche aufzuklären, den Zugang zu Verhütungs­mitteln zu erleichtern und die Abtreibungen, die sowieso stattfinden unter besten Bedingungen durchzuführen.

Mythos: Befürworter wollen Abtreibungen bis zur Geburt ermöglichen.

Falsch. Befürworter wollen Frauen einen möglichst frühen Zugang zu einer Abtreibung ermöglichen. Allerdings gibt es sehr selten Ausnahmesituationen, wie eine schwere Fehlbildung des Föten oder eine Erkrankung der Frau. In diesen Fällen muß auch eine Abtreibung später in der Schwanger­schaft möglich sein.

Wir fordern:

  1. Fundierte Aufklärung zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft an Schulen und Erwachsenen­bildungs­einrichtungen.
  2. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch Sozialversicherungsträger.
  3. Kostenlose bzw. leistbare und leicht zugängliche Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch für alle Frauen, die sich dafür entschieden haben (beispielsweise an öffentlichen Krankenhäusern, Ambulatorien oder bei niedergelassenen ÄrztInnen).
  4. Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch.